Einreisebestimmungen
Kirgistan
Visumpflicht: Nein (Aufenthalt bis zu 60 Tagen)Reisedokumente: Reisepass Passgültigkeit: Mindestens 3 Monate bei der AusreiseCremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert.Sonstiges: Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Der Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan ist für Ausländer nicht zugänglich.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Ein-/Ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Euro werden akzeptiert, es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollarscheinen in bar. Nur nach 1989 gedruckte, unbeschädigte, saubere Banknoten werden akzeptiert.
Kreditkarten werden nur selten akzeptiert, in Bischkek kann jedoch damit Geld behoben werden. Internationale Überweisungen können zum Beispiel über Western Union durchgeführt werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören 1000 Zigaretten oder 1000 Gramm Tabak sowie 1 1/2 Liter Alkohol und 2 Liter Wein). Wertvollere Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von unverpackten Lebensmitteln ist verboten.
Das Reisegepäck muss vollständig wiederausgeführt werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten, Jagdtrophäen und Kunstgegenständen ist nur mit einer Genehmigung erlaubt. Edelmetalle sowie Pelze dürfen nicht ausgeführt werden.
Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen eine Reiseapotheke mitzuführen.
Für höhenempfindliche Personen ist besondere Vorsicht geboten.
Bei Ausflügen in die bewaldete Bergwelt besteht in den Frühsommermonaten die Gefahr einer durch Zecken übertragenen FSME-Erkrankung.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien und auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Auf die erhöhte Gefahr im Straßenverkehr durch die schlechten Verkehrsbedingungen, unzureichende Beschilderung, den besonders im Winter desolaten Straßenzustand, mangelnde Fahrdisziplin vieler Verkehrsteilnehmer sowie technische Unzulänglichkeiten wird hingewiesen. Überlandfahrten sollten nach Einbruch der Dunkelheit generell unterlassen werden. Es sollten ausschließlich offizielle Taxis, die auf dem Dach und seitlich als solche gekennzeichnet sind, benutzt werden.
Auf den größtenteils unbeleuchteten Straßen und Gehsteigen fehlen häufig die Kanaldeckel, was immer wieder zu Unfällen (Achsbruch, Sturz in einen Kanalschacht, etc.) führt.Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abzuwarten ist.
Verhalten Sie sich bei Polizeikontrollen kooperativ. Reisende sollten ihren Reisepass sowie stets bei sich führen. Es kommt vor, dass die Polizei von ausländischen Reisenden Schmiergeld in beträchtlicher Höhe verlangt. Bei Zahlungsverweigerung werden Reisende eingeschüchtert und mit Verhaftung wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ bedroht. Lassen Sie die Situation nicht eskalieren und rufen Sie die Notrufnummer der Botschaft an.
Österreichische Botschaft
Bischkek\t\t\t
Honorarkonsulat
Ulitsa Moskovskaya 187, Büro Nr. 4, 720010 Bischkek, Kirgisistan
\t\t\t\t\t\t\t\t\tTelefon:\t\t\t\t\t\t\t
\t\t\t\t(+996 / 312) 90 04 90\t\t\t\t\t\t\t
\t\t\t\t(+996 / 312) 35 33 33\t\t\t\t\t\t\t
\t\t\t\t\t\t\t\t\tTelefax:\t\t\t\t\t\t\t
\t\t\t\t(+996 / 312) 35 33 53\t\t\t\t\t\t\t
\t\t\t\t(+996 / 312) 90 06 28\t\t\t\t\t\t\t
\t\t\t\t\t\t\t\t\tE-Mail: austria(at)konsul.kg
\t\t\t\t\t\t\t\t\tWeb: www.konsul.kg
Leitung: NIKONOV Vladimir | Honorarkonsul
Tadschikistan
Visumpflicht: JaVisum erhältlich: Seit 01.06.2016 sind Visa für Tourismus und Geschäftsreisen bereits vor Reisebeginn online zu beantragen und auszudrucken. Die elektronische Beantragung kann über das „Electronic Visa Application System“ erfolgen. Für Reisende, die nicht zu touristischen Zwecken oder Geschäftszwecken einreisen (z.B. Lastwagenfahrer, Journalisten, Studenten, Montagearbeiter, etc.), ist eine e-Visa Registrierung nicht möglich. In diesen Fällen müssen Visa vor Reiseantritt bei der Botschaft der Republik Tadschikistan beantragt werden.Reisedokumente: Reisepass Passgültigkeit: Bei Ausreise mindestens 6 MonateCremefarbiger Notpass: JaSonstiges: Für Reisen in das autonome Gebiet Berg-Badachschan (Pamir) wird ein spezielles Visum benötigt, das gesondert beantragt werden muss, und dessen Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Ausländer sind verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei der jeweiligen Stadtverwaltung/Registrierungsstelle OVIR "Abteilung für Visa und Registrierung" zu registrieren. Ohne diese Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Verwaltungsstrafen. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums.
Ein-/Ausfuhr:Euro und US-Dollar können in den größeren Städten umgewechselt werden. In Duschanbe gibt es viele Bankomaten.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Gesundheit
Die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen wird dringend empfohlen. Vorsicht ist beim Genuss von Fleischgerichten, rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Die sanitären und hygienischen Verhältnisse entsprechen nicht dem europäischen Standard. Krankenhäuser verfügen nur über veraltetes Gerät, die Versorgung mit Medikamenten ist schlecht.
Aufgrund unzureichender ärztlicher Versorgung ist Unfallhilfe nicht immer gewährleistet.
Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden.
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Auf die erhöhte Gefahr im Straßenverkehr durch die schlechten Verkehrsbedingungen, unzureichende Beschilderung, den besonders im Winter desolaten Straßenzustand, mangelnde Fahrdisziplin vieler Verkehrsteilnehmer und technische Unzulänglichkeiten wird hingewiesen. Überlandfahrten sollten nach Einbruch der Dunkelheit unterlassen werden. Es sollten ausschließlich offizielle Taxis, die auf dem Dach und seitlich als solche gekennzeichnet sind, benutzt werden.
Im Inlands- sowie im grenzüberschreitenden Flug-, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen, die Einhaltung europäischer Sicherheitsstandards ist nicht gegeben.
Mit Straßensperren und unpassierbaren Pässen aufgrund heftiger Schneefälle in höheren Lagen ist insbesondere von September bis März zu rechnen.
Besondere Bestimmungen
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Österreichische Vertretung
Als Bürger eines EU-Staates können sich Österreicher in Notfällen an die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten wenden (in Duschanbe die deutsche Botschaft).